Allgemeine Nutzungsbedingungen der Vergabeplattorm



  • 1. Präambel

    Die Mandacis GmbH (in weiterer Folge „die vergabeplattform“) bietet im Rahmen einer elektronischen Lösung die Möglichkeit einer elektronischen Kommunikation (dazu zählen insbesondere auch Zurverfügungstellung von Unterlagen, deren Download war, Abgabe von qualifiziert signierten Angeboten, Kommunikation mit dem Auftraggeber vor und nach Angebotsabgabe), zwischen Interessenten eines öffentlichen Vergabeverfahrens und dem Auftraggeber. Diese Nutzungsbedingungen werden hiermit zwischen der Mandacis GmbH und dem Nutzer der Plattform abgeschlossen und gelten für alle Anwendungsfälle, für die der Nutzer die Plattform benutzt. Diese Bedingungen gelten insbesondere auch für die Nutzung durch sämtliche Personen, denen der Nutzer seine Zugangsdaten zur Verfügung stellt, sohin für sämtliche Personen, in deren Namen der Nutzer Angebote oder Teilnahmeanträge über die Plattform abgibt.

  • 2. Unterlagenverwendung, Geheimhaltung

    Der Nutzer der Plattform ist verpflichtet, Daten, die er über die vergabeplattform erhält, ausschließlich für Zwecke der Abgabe von Angeboten im Verfahren zu benützen und im Übrigen deren Geheimhaltung sicherzustellen.

  • 3. Verantwortlichkeit für Unterlagen

    Die vergabeplattform ist nicht für den Inhalt der bereitgestellten Unterlagen und Informationen verantwortlich. Diese liegen alleine im Verantwortungsbereich der vergebenden Stelle und des Nutzers. Die vergabeplattform als reine Kommunikationsplattform prüft die bereitgestellten Unterlagen nicht inhaltlich und ist zu deren inhaltlichen Kenntnisnahme teilweise auch nicht befugt.

  • 4. Verantwortlichkeit

    Die vergabeplattform ist nicht für die rechtskonforme Durchführung von öffentlichen Vergabeverfahren verantwortlich. Der Nutzer ist selbst für die Abgabe eines gesetzeskonformen und vollständigen Verfahrensbeitrages und dessen gesetzeskonforme Signierung verantwortlich. Die vergabeplattform nimmt keinerlei Signatur vor. In die Plattform eingebettete Signaturdienste stehen nicht in der Verfügung der vergabeplattform, der Nutzer nutzt diese Dienste direkt und auf Grundlage der Nutzungsbedingung dieser Signaturdienste und auf eigenes Risiko.

    Der Nutzer muss selbst für eine rechtzeitige Verfügbarkeit der elektronischen Signatur sorgen. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass ein Abgabevorgang einige Zeit in Anspruch nimmt und daher rechtzeitig mit dem Abgabevorgang zu beginnen ist. Ein Angebot gilt erst mit Darstellung eines Zeitstempels der Abgabe beim Zugang des Nutzers als abgegeben, sohin mit vollständig abgeschlossenem Abgabevorgang. Dieser setzt eine qualifizierte elektronische Signatur voraus. Der Abgabevorgang ist allerdings danach erst mit Betätigen des Buttons „Angebot abgeben“ abgeschlossen. Das Angebot ist erst mit rechtzeitigem elektronischem Eingang im Verfügungsbereich des Auftraggebers abgegeben, sohin erst nach elektronischer Übermittlung, die unmittelbar an das Betätigen des Buttons „Angebot abgeben“ ausgelöst wird.

  • 5. Haftung

    Die vergabeplattform haftet nicht für bloße Vermögensschäden, ausgenommen vorsätzliche Schädigung durch die vergabeplattform selbst. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist generell ausgeschlossen, die Haftung für grobe Fahrlässigkeit für alle Fälle, mit Ausnahme von Personenschäden. Die Haftung der vergabeplattform ist in jedem Fall durch die für jene Fälle zur Verfügung stehende Haftpflichtversicherungssumme beschränkt.

  • 6. Verfügbarkeit des Dienstes

    Die vergabeplattform haftet nicht für die ständige, vollständige und fehlerfreie Verfügbarkeit der Online-Dienste.

    Es besteht keine Haftung für Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, Funktionsstörungen, Verzögerungen oder Unterbrechungen der Online-Dienste oder mangelnde, vollständige, aktuelle Verfügbarkeit der Online-Dienste, Verlust oder Löschung von Daten, Viren, Missbrauch, Aktualität von Daten. Der Haftungsausschluss umfasst weiters jegliche Haftung für Ansprüche aus Betriebsunterbrechung, Daten- oder Informationsverlusten, Ausfall von Datenverarbeitungseinrichtungen, entgangenen Gewinn und Folge- oder Vermögensschäden.

  • 7. Rechtswahl, Gerichtszuständigkeit

    Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendbarkeit des österreichischen Rechts unter Ausschluss von dessen Verweisungsnormen auf ausländisches Recht.

    Ausschließlicher nationaler und internationaler Gerichtsstand ist A-3100 St. Pölten, Österreich.